
Cannabis am Arbeitsplatz: Was gilt im Job?
Wir kennen alle die Raucherpause, aber gehört die Joint-Pause bald auch zum Alltag? Mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis und der zunehmenden Akzeptanz in der Gesellschaft stellen sich viele Arbeitgebende und Arbeitnehmende die gleichen Fragen: Darf Cannabis während der Arbeit konsumiert werden? Kann der Konsum von Cannabis zur Kündigung führen? In diesem Artikel gehen wir auf diese und weitere Fragen ein und klären so einige Mythen auf!
Ist Cannabis während der Arbeit erlaubt?
Eine eindeutige Formulierung zum Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz gibt es im neuen Cannabis Gesetz noch nicht. Hier gelten ähnliche arbeitsrechtliche Regeln wie beim Thema Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln und viele Arbeitgebende verweisen auf die DGUV Vorschriften zur Arbeitssicherheit. Nach § 15 Absatz 2 DGUV Vorschrift 1 gilt: Wer arbeitet, darf sich nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, in dem er oder sie sich oder andere gefährdet. Das würde bedeuten, dass der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz untersagt wäre.
Im Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitnehmende und Arbeitgebende laut § 15 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) dazu verpflichtet, Sorge zu tragen und bei einer Gefährdung direkte Maßnahmen zu ergreifen. Sollte es durch den Konsum von Cannabis zum Unfall oder Schaden kommen und es gibt keine Regelungen in der Betriebsordnung oder im Arbeitsvertrag, haftet der Arbeitgebende, da er seine Fürsorgepflicht verletzt hat.
Medizinisches Cannabis während der Arbeit
Bei der medizinischen Verordnung von Cannabis entsteht eine ganz besondere Situation. Dort sollte die Einsatzfähigkeit durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin geklärt werden. Bei therapeutischer Notwendigkeit kann der Arbeitgeber den Konsum von medizinischem Cannabis nicht verbieten, auch wenn die entsprechende Betriebsordnung etwas anderes sagt. Der Arbeitnehmer sollte eine entsprechende ärztliche Bescheinigung einreichen, welche versichere, dass die Einnahme von Cannabis ohne Sicherheitsbedenken im Job durchgeführt werden kann.
Für Berufe mit hohem Sicherheitsprofil oder direktem Patientenkontakt ist der Konsum auch während der Arbeit nicht erlaubt. Beispielsweise im Personentransport, als Arzt oder Ärztin, in der Pflege oder als Sanitäter*in. Für diese Berufe gilt ein strenges Verbot und ein Konsum während der Arbeit ist strengstens untersagt.
Kann man wegen des Konsums von Cannabis gekündigt werden?
Kann ein Joint zur Kündigung führen? Das kommt ganz drauf an! Arbeitgeber können den Konsum von Cannabis im Arbeitsvertrag oder in der eigenen Betriebsordnung untersagen oder verbieten. Somit können Verstöße zu Abmahnungen und wiederholtes Fehlverhalten auch zu Kündigungen führen. Doch dabei gilt es einige Sachen zu beachten und den ein oder anderen Mythos aufzuklären.
Privater Konsum in der Freizeit: Legal und erlaubt. Solange Du nüchtern zur Arbeit erscheinst und Deine Leistungsfähigkeit im Job nicht beeinträchtigt ist.
Konsum während der Arbeitszeit: Ist der Konsum im Arbeitsvertrag oder der Betriebsordnung untersagt? Wenn ja, kann hier bei Fehlverhalten eine Abmahnung oder auch eine Kündigung ausgesprochen werden.
Sicherheitsrelevante Jobs (Pilot*in, Kraftfahrer*in, Maschinenführer*in) : Der Konsum von Cannabis, Alkohol oder anderen Rauschmitteln ist im Regelfall im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsordnung streng geregelt. Schon der Verdacht kann hier zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Ist der Konsum von Cannabis nicht im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsordnung untersagt, könnte ein Mitarbeiter grundsätzlich Cannabis in der Mittagspause konsumieren. Man darf sich dabei aber nicht in einen rauschartigen Zustand versetzen, der die Arbeitsfähigkeit einschränken oder andere gefährden würde.
Wie können Arbeitgebende präventiv handeln?
Arbeitgebende können den Umgang mit Cannabis klar in der Betriebsordnung regeln und sollten regelmäßige Workshops und Informationsveranstaltungen zu den Themen Sucht und Betäubungsmittel anbieten. Im Falle eines Verdachts des Betäubungsmittelmissbrauchs ist der Einsatz eines Drogentests ohne Zustimmung der getesteten Person illegal. In diesem Fall sollte der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin eingeschaltet werden, um die Arbeitsunfähigkeit der mitarbeitenden Person zu beurteilen. Viele Arbeitgebende unterstützen Ihre Arbeitnehmer*innen auch bei der Vermittlung von Therapieoptionen. Wichtig ist auch als Arbeitgeber*in die therapeutische Notwendigkeit von medizinischen Cannabis zu respektieren und den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit hinzuzuziehen.
Fazit
Aktuell bewegen wir uns zwischen Null-Toleranz Politik und gesellschaftlichem Wandel. Besonders in der Kreativbranche oder in IT-Berufen wird Cannabis immer häufiger im beruflichen Alltag eingesetzt. DJs, Musiker*innen aber auch Designer*innen berichten zunehmend über die positiven Erfahrungen von Cannabis im Arbeitsalltag. Auch die steigende Anzahl von Cannabis-Patient*innen sorgt dafür, dass Arbeitgebende mit dem Thema Cannabis im Job konfrontiert werden und klare Rahmenbedingungen geschaffen und entwickelt werden müssen, in denen sie zwischen medizinischer Nutzung, privatem Konsum und betrieblicher Sicherheit unterscheiden.
FAQs
Welche Pflichten hat der Arbeitgebende?
Der Arbeitgebende sollte den Umgang mit Cannabis im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsordnung regeln. Sollte der Arbeitgebende Cannabis am Arbeitsplatz tolerieren, haftet er im Falle eines Unfalls und verletzt seine Fürsorgepflicht.
Kann ein Mitarbeiter wegen Cannabis in der Freizeit gekündigt werden?
Nein. Cannabis ist in Deutschland legal und der Konsum in der Freizeit kann nur in Ausnahmefällen zur Kündigung führen.
Dürfen Arbeitgeber Drogentest verlangen?
Nein. Ein Drogentest darf nicht gegen den Willen geschehen. Dies ist ein Eingriff in das Grundrecht und bedarf der Zustimmung aller Beteiligten.
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Weiterführende Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#collapse-control-7581